AGB-Allgemeine Geschäftsbedigungen - Modeagentur Ianiz Corica, Zürich

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AGB-Allgemeine Geschäftsbedigungen

Credit Reform
Zürich 01.06. 2010
 


 
1. Allen Lieferungen und Leistungen der Modeagentur Janiz Corica liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Modeagentur Janiz Corica sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.
 

 
2. Aufträge können lediglich innerhalb einer Frist von 8 Tagen geändert werden. Dazu bedarf es der Schriftform. Bei Änderungen oder Annullationen, die nach dieser Frist erfolgen, wird eine Gebühr von mindestens 40% des Auftragswertes fällig.
 

 
3. Die Modeagentur Janiz Corica wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
 

 
4. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Modeagentur Ianiz Corica die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an der Modeagentur Janiz Corica trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Modeagentur Janiz Corica.
 

 
5. Rechnungen von der Modeagentur Janiz Corica sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist die Modeagentur Janiz Corica berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% über dem jeweiligen Kontokorrent Zinssatz der Neue Aargauer Bank zu verlangen, es sei denn, dass die Modeagentur Janiz Corica höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma Modeagentur Janiz Corica nachweist, ohne dass es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 

 
6. Die von der Modeagentur Janiz Corica erworbene Ware darf nur in den vorher durch die Parteien vereinbarten Lokalitäten verkauft werden. Verkäufe ausserhalb der vereinbarten Lokalitäten können schriftlich durch die Modeagentur Janiz Corica bewilligt werden. Im Fall einer Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe von 150% des betroffenen Auftrages mindestens aber CHF 40‘000.- fällig.
 

 
7. Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch die Modeagentur Janiz Corica beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Modeagentur Janiz Corica Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.
 

 
8. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Modeagentur Janiz Corica aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von der Modeagentur Janiz Corica. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Modeagentur Janiz Corica gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, der Modeagentur Janiz Corica alle im Rahmen einer Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
 

 
9. Die Modeagentur Janiz Corica ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
 

 
10. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Zürich.
 


 
Modeagentur Janiz Corica Räffelstrasse 25, CH 8045 Zürich
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